Die Kosten für eine Psychotherapie werden sowohl von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen, als auch von der Beihilfe übernommen.
Von den Krankenkassen werden folgende drei Therapieformen anerkannt und somit deren Kosten nach Antragstellung und Bewilligung durch einen Gutachter übernommen.
Verhaltenstherapie
Tiefenpsychologisch fundierte Therapie
Analyse
Gesetzlich Versicherte:
Die vereinbarten Stunden werden von der Kasse übernommen. Die ersten Stunden sind dazu da sich kennenzulernen und herauszufinden, ob Sie sich bei dem Therapeuten/der Therapeutin gut verstanden und aufgehoben fühlen. Für eine gute, gelingende Zusammenarbeit und den Therapieerfolg ist eine tragfähige und vertrauensvolle therapeutische Beziehung nachweislich von zentraler Bedeutung.
Falls Sie in der Vergangenheit schon einmal eine Therapie in Anspruch genommen haben klären Sie bitte ab in welchem Zeitraum diese stattgefunden hat.
Privat Versicherte und Beihilfe:
Ebenso wie bei gesetzlich Versicherten werden in der Regel bei privat Versicherten die Kosten nach Antragstellung und Bewilligung von der Kasse übernommen.
Privatversicherungen unterscheiden sich, je nach Kasse, erheblich bei psychotherapeutischen Leistungen. Hier ist es wichtig sich vor Therapiebeginn bei Ihrer Kasse über deren Leistung zu informieren.
Im Fall der Beihilfe können Sie über die Beihilfestellen entsprechende Informationen einholen.
Die Kosten sind einheitlich und die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler:
Für Sie entfällt der bürokratische Weg. Die Kosten entsprechen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).